Innen Betreutes Wohnen

An zwei Standorten innerhalb des Don Bosco Jugendwerkes und in unmittelbarer Nähe zu Wohngruppen (die rund um die Uhr betreut sind) befindet sich das Innen Betreute Wohnen.

Dort leben Jugendliche (ab 16 Jahren) und junge Volljährige, die entweder aus den Wohngruppen des Jugendwerks Don Bosco, oder aus einer anderen stationären Einrichtung herausgewachsen sind.

Zielgruppe sind Jugendliche, die nicht mehr den engen Rahmen einer heilpädagogischen Wohngruppe benötigen, dennoch aber Entwicklungs- und Unterstützungsbedarf im Leistungs- und Sozialverhalten aufweisen und noch nicht in der Lage sind vollständig alleine zu leben.

Im Innen Betreuten Wohnen können sie unter realistischen Bedingungen lernen für sich und ihr Leben Verantwortung zu übernehmen und sich gleichzeitig der Unterstützung von zuverlässigen Ansprechpartnern (Erzieher/innen und Sozialpädagogen/innen) sicher sein.

Nachts und an den Wochenenden können sich die jungen Menschen an die Pädagogen der Wohngruppen wenden, die im Bedarfsfall Soforthilfe leisten.

Zur Aufnahme sollen die Jugendlichen über gewisse praktische Fähigkeiten und ein gewisses Maß an Sozialkompetenz verfügen. Im Rahmen des Hilfsangebotes können sie unter realitätsnahen Bedingungen ein selbstständiges und eigenverantwortliches Leben erlernen und werden dabei individuell gefördert und begleitet. Bei Beendigung der Hilfe sollte der Jugendliche/junge Volljährige gelernt haben, seinen Haushalt weitestgehend selbständig zu führen und in einem Mietshaus mit anderen Menschen möglichst konfliktfrei zusammen leben zu können. Daneben stellt die schulische und berufliche Ausbildung einen zentralen Baustein auf dem Weg zu einer gelingenden Integration des jungen Menschen als erwachsener Bürger unserer Gesellschaft dar.

Kontakt

Marco Dörnhöfer

Bereichsleitung
mobil 0176 19 65 70 48
E-Mail: marco.doernhoefer[at]donboscobamberg.de

Weitere Informationen

Aufnahmeverfahren/ Gesetzliche Grundlagen

Das Innen Betreute Wohnen ist Teil der Stationären Jugendhilfe nach §§27 ff. SGB VIII.

In regelmäßigen Hilfeplangesprächen unter Leitung des zuständigen Jugendamtes werden Ziele vereinbart und der Hilfeverlauf besprochen.

Finanzierung

Entgeltfinanziert durch einen Tagessatz.